Games und Recht
Das kfm hat am 19. Juni 2007 gemeinsam mit dem Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) e. V. und dem Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) e. V. im Rahmen des 19. medienforum.nrw drei Themenkomplexe zu dem Thema "Games und Recht" untersucht. In Spielen und besonders in Online-Spielen zeigt sich deutlich, welche Herausforderungen die Konvergenz der Medien und Technologien auch für das Recht mit sich bringen.
Das kfm hat sich auf den Problemkreis "Games und Broadcasting" konzentriert und urherrechtliche und regulatorische Fragestellungen in Präsentationen und einer Paneldiskussion analysiert
Im Downloadbereich können Sie die Präsentationen von Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer und Dr. Dieter Frey, sowie die Thesen der Panelteinehmer Antje Rabe (Super RTL), Dr . Dirk Friedrich (Deutsche Telekom AG), Sandra Heuser (Micorsoft) und Jens Bujar (Grundy Light Entertainment) herunterladen.
Auszug aus der Pressemittleilung des medienforums vom 19. Juli 2007:
"Die Diskussion, die vom Kölner Forum Medienrecht (kfm) mitveranstaltet wurde, leiteten der Medienrechtler Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer (Universität Köln) und der Rechtsanwalt Dr. Dieter Frey mit grundlegenden Betrachtungen ein. Peifer analysierte die urheberrechtlichen Aspekte von Computerspielen. Grundsätzlich sei es zum Beispiel möglich, Games als Filme zu betrachten und entsprechend zu schützen, da Komponenten wie Storyboard, Design, Sound und Charakterzeichnung in beiden Bereichen vorhanden seien.
Frey analysierte anschließend die rechtlichen Aspekte von Broadcasting-Formen in Spielen, etwa in der Plattform „Second Life”. Solche Kombinationen würden an Bedeutung gewinnen. So habe etwa der WDR eine Sendung vorab in der virtuellen Lebenswelt von „Second Life“ präsentiert. Zudem sei dort der Sender „Bunch TV” an den Start gegangen. Die Feststellung der Verantwortlichkeiten in solchen Mischformen von Spiel und Rundfunk sei äußerst schwierig, so der Rechtsanwalt. Es müsse ein Regulierungsrahmen geschaffen werden, wobei man sich allerdings „nicht selber zerfleddern sollte”." (Die vollständige Pressmitteilung lesen)
