Brauchen wir ein neues Haftungsregime im Bereich der Telemedien?

Rechtliche Herausforderungen zur Bekämpfung illegaler Netzinhalte

Bei der Veranstaltung des kfm wurde beim medienforum.nrw 2008 am 11. Juni 2008 das sehr kontrovers diskutiertes Thema der Inanspruchnahme von Host- und Access-Providern für rechtsverletzende Handlungen Dritter im Bereich der Telemedien diskutiert. Die Musik- und Filmindustrie wie Vertreter des Buchhandels fordern die Filterung des Internetverkehrs zur Identifizierung von Urheberrechtsverletzungen. Service-Provider sollen gegen ihre Kunden vorgehen und in einem gestuften Verfahren in letzter Konsequenz die Kündigung gegenüber (vermeintlichen) Rechtsverletzern aussprechen. Auch im Bereich des Jugendmedienschutzes werden verstärkt Beseitigungs- und Sperrungsansprüche gegenüber Host- und Access-Providern diskutiert. Der Fall Youporn, bei dem ein Access-Provider unter Berufung auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zur Sperrung einer amerikanischen Website mit pornographischen Inhalten aufgefordert wurde, unterstreicht diese Entwicklung.

Es stellen sich schwierige rechtliche Fragen zur Reichweite der Haftungsprivilegierung von Serviceprovidern nach dem Telemediengesetz und der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Die Gewährleistung des Jugendschutzes in den Telemedien und die berechtigten Forderungen von Rechteinhabern, effektive staatliche Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums vorzusehen, müssen mit der Haftungsprivilegierung von Serviceprovidern sowie dem Datenschutz, dem Fernmeldegeheimnis und dem Recht der Kunden auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang gebracht werden.

Die Veranstaltung des kölner forum medienrecht soll die Interessensgegensätze herauskristallisieren und mögliche Lösungswege aus dem digitalen Dilemma aufzeigen.

Agenda: 

11:30-11:40

Einführung:

Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer , Universität zu Köln

11:40 – 12:00

Keynote :

Prof. Dr. Gerald Spindler, Georg-August-Universität Göttingen

12:00 – 13:00

Paneldiskussion mit einführenden Kurzstatements der Panelisten:

Dr. Dieter Frey , LL.M., FREY Rechtsanwälte, Köln (Moderation)

Prof. Dr. Gerald Spindler , Georg-August-Universität Göttingen

Claudia Bobermin , Deutsche Telekom AG, Group Legal Affairs, Mitglied der Leitung, Bonn

Frank Vogler , United Internet AG, Leiter Recht, Montabaur

Dr. Christian Sprang , Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., Leitung und Justiziar Rechtsabteilung, Frankfurt a.M.

 

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